Technische Details - Datendurchlauf:
In der folgenden Grafik sind die einzelnen Schritte
bei der Verarbeitung der Daten durch die DAV dargestellt
(s. Graphik).
Die Daten der Leistungserbringer (1) werden auf Rechnersystemen
bei diesen erstellt und in die Form gebracht, die zum
Versand an die Krankenkassen in den technischen Anlagen
definiert ist. Dieses heißt in Zukunft bei allen Teilprojekten,
dass die Nutzdaten verschlüsselt werden und zu den Daten
ein Auftragssatz generiert wird, um die Weiterleitung
der Daten durch Dritte zu erlauben. Nur bei Arbeitgeberverfahren
und bei Testdaten kann von diesem Vorgehen abgewichen
werden.
Über Kommunikationswege zur Datenfernübertragung nach
offenen Standards, nach Industriestandards und per Datenträger
werden diese Daten dann für die angeschlossenen Krankenkassen
an die DAV weitergegeben(3). Die DAV überprüft im Rahmen
der technischen Möglichkeiten die Herkunft der Daten
(z.B. Rufnummernprüfung im ISDN) und nimmt diese bei
erfolgreicher Prüfung an.
In den Eingängen der DAV werden diese Daten zunächst
in ein internes Format gebracht, welches eine einheitliche
Datenbearbeitung innerhalb der DAV erlaubt. Zu diesem
Zeitpunkt ist es in der DAV nicht mehr erheblich, wie
die Daten überstellt worden sind. Einheitliche Mechanismen
greifen auf die Daten zu und führen die Prüfungen der
Datenstrukturen und der Kommunikationsbeziehungen durch.
Alle Datenbewegungen in der DAV werden durch das zentrale
Logging erfasst; alle Datenbewegungen werden anhand
der zentralen Kommunikationspartnerdatenbank kontrolliert
(4). In dieser Datenbank ist hinterlegt, welche Daten
zwischen welchen Kommunikationspartnern ausgetauscht
werden dürfen. Ist eine Kommunikationsbeziehung nicht
eingetragen, werden die Daten zurückgewiesen.
Erfolgreich bearbeitete Daten laufen in die Ausgänge
der DAV und werden von dort aus über die angebotenen
Kommunikationswege an die Systeme der Krankenkassen
weitergegeben (2). Erst in diesen Systemen werden die
Daten entschlüsselt und zur Weiterbearbeitung in der
Krankenkassen aufbereitet, so dass die DAV zu keiner
Zeit in die Daten selber Einblick hat.
Bei der Bearbeitung in der DAV können an verschiedenen
Stellen Fehler der eingehenden Daten entdeckt werden.
Bei der Übertragung können nur Teile der Daten übermittelt
worden sein, es können Auftragssätze oder Nutzdaten
fehlen, die Kommunikationsbeziehung ist nicht gestattet
oder die Daten gehören nicht zu den etablierten Verfahren.
Diese Fehler werden dem Absender mitgeteilt; kann dies
nicht geschehen, da die Daten zerstört worden sind,
wird dieses den Krankenkassen in einer allgemeinen Statistik
mitgeteilt. Die Krankenkassen erhalten zudem Informationen
über die Bearbeitung der Daten in Form von Statistiken
und Logging-Auszügen.
Die Hotline hat direkten Zugriff auf die Logging-Informationen
und den aktuellen Bearbeitungsstand in der DAV. Sie
steht für Auskünfte zum Datenaustausch allen Teilnehmern
der DAV zur Verfügung.
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