Arbeitgeberdaten:
Die von den Arbeitgebern an die Krankenkassen zu meldenden
Daten zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer in den
Betrieben können schon seit Jahren auch in elektronischer
Form weitergegeben werden. Diese Daten unterscheiden
sich in zwei Datentypen:
DEÜV:
Diese Daten werden nach der Datenerfassungsverordnung
und der Datenübermittlungsverordnung erstellt und wurden
bisher per Datenträger an die Krankenkassen übersandt,
welche diese Daten an die entsprechenden Stellen (Bundesversicherungsanstalt
für Angestellte, Landesversicherungsanstalten) weiterleiten.
Genau die gleichen Datenstrukturen sollen in Zukunft
per Datenfernübertragung weitergegeben werden.
Beitragsnachweise:
Neben den oben erwähnten Daten werden noch die Beitragsnachweise
der einzelnen Betriebe an die Krankenkassen weitergeben.
Auch diese Datenstrukturen sind bereits seit langer
Zeit definiert und im Einsatz, so dass hier ebenfalls
nur die schon bekannten Daten per Datenfernübertragung
übermittelt werden.
In Zukunft sollen auch die zentralen Services der DAV
genutzt werden, um diese Daten für die Ersatzkassen
per Datenfernübertragung weiterzuleiten. Dabei ist zu
beachten, dass hier zumindest die DEVO/DÜVO-Daten verschlüsselt
sein müssen und deshalb mit Auftragsatz versandt werden
müssen.
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