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Arbeitgeberdaten:


Die von den Arbeitgebern an die Krankenkassen zu meldenden Daten zur Sozialversicherung der Arbeitnehmer in den Betrieben können schon seit Jahren auch in elektronischer Form weitergegeben werden. Diese Daten unterscheiden sich in zwei Datentypen:

DEÜV:

Diese Daten werden nach der Datenerfassungsverordnung und der Datenübermittlungsverordnung erstellt und wurden bisher per Datenträger an die Krankenkassen übersandt, welche diese Daten an die entsprechenden Stellen (Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, Landesversicherungsanstalten) weiterleiten. Genau die gleichen Datenstrukturen sollen in Zukunft per Datenfernübertragung weitergegeben werden.

Beitragsnachweise:

Neben den oben erwähnten Daten werden noch die Beitragsnachweise der einzelnen Betriebe an die Krankenkassen weitergeben. Auch diese Datenstrukturen sind bereits seit langer Zeit definiert und im Einsatz, so dass hier ebenfalls nur die schon bekannten Daten per Datenfernübertragung übermittelt werden.
In Zukunft sollen auch die zentralen Services der DAV genutzt werden, um diese Daten für die Ersatzkassen per Datenfernübertragung weiterzuleiten. Dabei ist zu beachten, dass hier zumindest die DEVO/DÜVO-Daten verschlüsselt sein müssen und deshalb mit Auftragsatz versandt werden müssen.