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Auftragssatz:


Durch die Verschlüsselung der Daten im Gesundheitswesen werden die in EDIFACT vorgesehen Steuersegmente für die DAV unkenntlich gemacht. Daher benötigt die DAV wie alle anderen Stationen, welche die Daten weiterleiten, Routinginformationen zur Datenbehandlung und zum Versand. Diese Informationen sind in dem Auftragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung enthalten, der den verschlüsselten Nutzdaten vorangestellt wird. Dieser Auftragssatz findet sich in den technischen Anlagen zum Datenaustausch im Gesundheitswesen wieder. Er enthält viele Felder, die für die DAV nicht von Interesse sind; wichtig für die DAV sind: der Eigner der Daten als Absender, der physikalische Absender der Daten, der physikalische Empfänger der Daten und der Nutzer als Endstation für die Daten. Daneben benötigt die DAV noch Angaben zum Nachrichtentyp, da hiermit die Behandlung der Daten in der DAV bestimmt wird. Die DAV überprüft den Inhalt der anderen Felder nur bedingt (z.B. ob in einem numerische Feld keine Buchstaben enthalten sind) und schreibt in Informationsfelder am Ende des Auftragssatzes Angaben zur internen Verarbeitung in der DAV. Die Zuordnung von Auftragssatz zu Nutzdaten erfolgt nur anhand des Dateinamens; der Auftragssatz hat den gleichen Dateinamen wie die Nutzdatendatei, jedoch mit der Endung ".AUF". Diese Konvention ist bei allen Systemen einzuhalten!

Ist ein Auftragssatz für Nutzdaten vorhanden, werden die dazugehörigen Nutzdaten von der DAV nicht berührt. Der Auftragssatz wird beispielsweise von EBCDIC in ASCII konvertiert, die Nutzdaten bleiben aber in der Form, in der die DAV sie erhalten hat. Die Umsetzung der verschiedenen Standards unterschiedlicher Rechnersysteme muss in diesem Fall beim entschlüsselnden Rechner liegen.