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Auftragssatz:
Durch die Verschlüsselung der Daten im Gesundheitswesen
werden die in EDIFACT vorgesehen Steuersegmente für die
DAV unkenntlich gemacht. Daher benötigt die DAV wie alle
anderen Stationen, welche die Daten weiterleiten, Routinginformationen
zur Datenbehandlung und zum Versand. Diese Informationen
sind in dem Auftragssatz der Gesetzlichen Krankenversicherung
enthalten, der den verschlüsselten Nutzdaten vorangestellt
wird. Dieser Auftragssatz findet sich in den technischen
Anlagen zum Datenaustausch im Gesundheitswesen wieder.
Er enthält viele Felder, die für die DAV nicht von Interesse
sind; wichtig für die DAV sind: der Eigner der Daten als
Absender, der physikalische Absender der Daten, der physikalische
Empfänger der Daten und der Nutzer als Endstation für
die Daten. Daneben benötigt die DAV noch Angaben zum Nachrichtentyp,
da hiermit die Behandlung der Daten in der DAV bestimmt
wird. Die DAV überprüft den Inhalt der anderen Felder
nur bedingt (z.B. ob in einem numerische Feld keine Buchstaben
enthalten sind) und schreibt in Informationsfelder am
Ende des Auftragssatzes Angaben zur internen Verarbeitung
in der DAV. Die Zuordnung von Auftragssatz zu Nutzdaten
erfolgt nur anhand des Dateinamens; der Auftragssatz hat
den gleichen Dateinamen wie die Nutzdatendatei, jedoch
mit der Endung ".AUF". Diese Konvention ist bei allen
Systemen einzuhalten!
Ist ein Auftragssatz für Nutzdaten vorhanden, werden die
dazugehörigen Nutzdaten von der DAV nicht berührt. Der
Auftragssatz wird beispielsweise von EBCDIC in ASCII konvertiert,
die Nutzdaten bleiben aber in der Form, in der die DAV
sie erhalten hat. Die Umsetzung der verschiedenen Standards
unterschiedlicher Rechnersysteme muss in diesem Fall beim
entschlüsselnden Rechner liegen. |
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