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Zu einigen Themen wollen wir Ihnen an dieser Stelle Informationen zur Erleichterung der Arbeit und Verbesserung des Verständnisses bereitstellen.

Wenn Sie darüber hinaus Wünsche oder Ergänzungspunkte haben, dürfen Sie es uns über unser Service Desk (EDI-Hotline – siehe Ansprechpartner) zukommen lassen.

Elektronischer Datenaustausch im Gesundheitswesen

Nach den gesetzlichen Vorgaben im Rahmen der Kostendämpfungsgesetze im Gesundheitswesen sind die Leistungserbringer gehalten, elektronisch auswertbare Abrechnungsdaten an die Kostenträger im Gesundheitswesen weiterzugeben. Mit Hilfe dieser Daten sollen die bestehenden papierbasierten Verfahren abgelöst werden, um die damit verbundenen Rationalisierungspotentiale für das Gesundheitswesen nutzen zu können. Die rechtliche Grundlage zum elektronischen Datenaustausch bilden die Paragraphen §§297ff im fünften Sozialgesetzbuch SGB V. In diesen Paragraphen werden für einzelne Gruppen der Leistungserbringer die Grundlagen zum Datenaustausch festgelegt, ohne jedoch in technische Details zu gehen.

Neben den Daten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen können über die DAV auch andere Daten für die angeschlossenen Krankenkassen geschleust werden. Ein klassisches Beispiel hierfür sind Arbeitgeberdaten aus den DEVO/DÜVO-Verfahren und die Beitragsnachweise. Beides sind Verfahren zur Übermittlung von Versicherungsdaten in der deutschen Sozialversicherung, die von den Krankenkassen abgewickelt werden.

Alle nachfolgenden Informationen können auch aus folgender Datei entnommen / gedruckt werden:

DAV-DATENAUSTAUSCH IM GESUNDHEITSWESEN_20.pdf